AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Freiberger Sicherheitssysteme

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Alle Leistungen und Lieferungen der Firma Freiberger Sicherheitssysteme werden auf Grundlage der vorliegenden AGB vorgenommen.

2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

3. Hiervon unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung

1. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Firma Freiberger Sicherheitssysteme nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Firma Freiberger Sicherheitssysteme bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Firma Freiberger Sicherheitssysteme und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Firma Freiberger Sicherheitssysteme schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsbegründung gesetzt hat.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Firma Freiberger Sicherheitssysteme berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung

1. Mit Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Freiberger Sicherheitssysteme zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

2. Durch Übergabe an das Transportunternehmen wird die Firma Freiberger Sicherheitssysteme von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Firma Freiberger Sicherheitssysteme unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der günstigsten und schnellsten Versandart bestimmt.

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Freiberger Sicherheitssysteme berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen.

4. Eine Transportversicherung wird die Firma Freiberger Sicherheitssysteme nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden abschließen.

IV. Vertragsabschluss

1. Alle Angebote der Firma Freiberger Sicherheitssysteme sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Firma Freiberger Sicherheitssysteme. Der Kunde ist – soweit nicht anders vereinbart – 14 Tage an die Bestellungen gebunden.

2. Die Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

V. Widerrufsrecht

1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse der Firma Freiberger Sicherheitssysteme. Vom Widerruf ausgenommen sind Waren, die nach Vorgabe des Kunden angefertigt wurden.

2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 40 übersteigen, übernimmt die Firma Freiberger Sicherheitssysteme die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfreien Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurückerstattet werden.

3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.

VI. Rückgabemöglichkeit

Die Firma Freiberger Sicherheitssysteme räumt dem Kunden eine Rückgabemöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ein. Jene Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ausgeübt werden. Die Ware muss zur Rückgabe ungeöffnet und in der Originalverpackung sein. Verschweißte Produkte und Software müssen insbesondere versiegelt und unbenutzt sein.

VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

1. Die Firma Freiberger Sicherheitssysteme gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Nicht von der Gewährleistung umfasst werden Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

4. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Firma Freiberger Sicherheitssysteme behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

5. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma Freiberger Sicherheitssysteme behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Die im Eigentum der Firma Freiberger Sicherheitssysteme stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Firma Freiberger Sicherheitssysteme abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.

3. Die Firma Freiberger Sicherheitssysteme behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.

4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Freiberger Sicherheitssysteme berechtigt.

5. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Firma Freiberger Sicherheitssysteme stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Firma Freiberger Sicherheitssysteme das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

6. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Firma Freiberger Sicherheitssysteme hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

IX. Zahlung, Zahlungsverzug

1. Zahlungen müssen ohne Abzug auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Firma Freiberger Sicherheitssysteme geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Darüber hinaus ist die Firma Freiberger Sicherheitssysteme berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz resp. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Firma Freiberger Sicherheitssysteme entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Firma Freiberger Sicherheitssysteme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Gegenüber Ansprüchen der Firma Freiberger Sicherheitssysteme kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

X. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Wenn und soweit die Haftung der Firma Freiberger Sicherheitssysteme ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Freiberger Sicherheitssysteme.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Firma Freiberger Sicherheitssysteme bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Firma Freiberger Sicherheitssysteme.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XII. Software

Bei Lieferung von Software gelten über die vorliegenden AGB hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Annahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

XIII. Anwendbares Recht, Wirksamkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Adresse: Ch. A. Freiberger Sicherheitssysteme, Sülzburgstrasse 88, 50937 Köln

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